Gewicht/Weight : 1000 kg per Palet max
Verpackung/Packing : Nach Absprache
Palette/Palet : 80 x 120 x 170
Anlieferung/Delivery : DDP Berlin
1.Lieferbedingungen und Anforderungen an die Ware
Barfer´s verarbeitet und vertreibt die Ware in rohem Zustand, ohne thermische Konservierungsmaßnahmen. Dementsprechend muss die Ware EU-Verordnung 142/2011 entsprechen.
Der Lieferant verpflichtet sich, ausschließlich qualitativ einwandfreie Ware zu liefern, die den folgenden Anforderungen entspricht:
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Fleisch: Rohes Fleisch muss frisch, ohne Verunreinigungen und frei von Fremdkörpern sein. Es dürfen keine Anzeichen von Verderb oder Beschädigung vorliegen.
- Zusatz Geflügel: Die angelieferte Ware muss frei von Salmonellen und Listerien sein. Ein Zertifikat darüber kann von uns vor Anlieferung angefordert werden. Sollten wir das nicht anfordern und Barfer's prüft die Anlieferung auf die oben genannten Punkte, findet positive Resultate auf Salmonellen und/oder Listerien berechtigt dies Barfer's die Annahme der Ware zu verweigern und zur Abholung bereit zu stellen sowie eine Ersatzlieferung zu verlangen. Der Lieferant muss davon ausgehen dass jede angelieferte Charge auf die oben genannten punkte getestet wird. Ein Ergebnis des Tests liegt in der Regel nach 9 Arbeitstagen vor.
- Gemüse: Das gelieferte Gemüse muss frisch, sauber und frei von chemischen Rückständen oder Schädlingsbefall sein.
- Snacks und getrocknete Waren: Müssen ebenfalls einwandfrei, ohne Schimmel, Verfärbungen oder sonstige Beeinträchtigungen der Qualität sein.
- Handelsware (inkl. verpackter Produkte): Die gelieferte Ware muss ein ausreichendes Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) aufweisen, das mindestens 6 Monate - wenn nicht anders vereinbart - ab Lieferdatum beträgt, um eine weitere Vermarktung und den Verkauf sicherzustellen.
- Die Verpackung muss den hygienischen Standards entsprechen, um eine Kontamination der Ware zu vermeiden. Jede Lieferung muss eindeutig gekennzeichnet sein, damit Rückverfolgbarkeit und Qualitätskontrollen gewährleistet sind. Das Mindesthaltbarkeitsdatum muss klar sichtbar und korrekt angegeben sein.
- Pünktliche Lieferung: Der Lieferant verpflichtet sich, die Ware innerhalb der vereinbarten Lieferzeit zu liefern. Verzögerungen sind dem Käufer unverzüglich zu melden, und der Lieferant trägt die Verantwortung für die rechtzeitige Lieferung.
- Verspätung und Vertragsstrafen: Bei Nichteinhaltung der Lieferfristen behält sich der Käufer das Recht vor, Vertragsstrafen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Eine angemessene Fristverlängerung kann nur nach vorheriger Zustimmung des Käufers gewährt werden
- Begleitpapiere: Jede Lieferung muss mit den entsprechenden Begleitpapieren (z.B. Lieferschein, Waren- und Transportdokumente) versehen sein, die die korrekte Identifikation der Ware ermöglichen und die Liefercharge dokumentieren.
- Zertifikate und Prüfberichte: Falls erforderlich (z.B. bei Lebensmitteln oder spezifischen Anforderungen wie auf Salmonellen oder Listerien getestete Produkte), müssen vom Lieferanten alle erforderlichen Zertifikate und Prüfberichte beigefügt werden. Dies gilt auch für Produkte, die nach EU-Verordnung 142/2011 geliefert werden.
- Transportbedingungen: Da es sich bei den gelieferten Produkten teilweise um verderbliche Ware handelt (z.B. Fleisch, Geflügel), sind die jeweiligen Transportbedingungen klar festzulegen. Die Ware muss unter den notwendigen Temperaturbedingungen (z.B. gekühlt oder tiefgekühlt) transportiert werden.
- Überwachung der Lieferkette: Der Lieferant muss sicherstellen, dass die Kühlkette (falls zutreffend) während des gesamten Transports eingehalten wird. Der Lieferant hat dafür Sorge zu tragen, dass bei Anlieferung ein Temperaturprotokoll oder entsprechende Nachweise zur Überwachung vorliegen
Der Käufer ist berechtigt, die Ware bei Anlieferung auf Mängel zu prüfen. Sollten Mängel festgestellt werden, behält sich der Käufer das Recht vor, die Ware vollständig oder teilweise abzulehnen. Reklamationen müssen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Lieferung gemeldet werden.
7. Verfügbarkeit und Notfallpläne
- Lagerkapazität und Lieferfähigkeit: Der Lieferant sichert zu, dass er über ausreichende Kapazitäten und Produktionsmöglichkeiten verfügt, um die vereinbarten Liefermengen zu jedem Zeitpunkt liefern zu können.
- Notfall- und Ausweichlösungen: Sollte es zu unvorhergesehenen Engpässen oder Störungen in der Lieferfähigkeit kommen (z.B. bei einem Lieferantenwechsel oder Produktionsengpass), muss der Lieferant unverzüglich eine geeignete Lösung anbieten, die die Fortführung der Lieferungen ohne wesentliche Verzögerungen garantiert.
8. Produktspezifikation und Änderungen
- Produktbeschreibung: Der Lieferant stellt sicher, dass alle gelieferten Produkte den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Falls es Änderungen an den Produktspezifikationen oder den verwendeten Rohstoffen gibt, muss der Lieferant den Käufer vor der Lieferung darüber informieren und eine schriftliche Zustimmung des Käufers einholen.
- Zulässige Änderungen: Änderungen an der Produktzusammensetzung, der Qualität oder den Verpackungsanforderungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Käufers erlaubt. Ohne diese Zustimmung darf keine Ware ausgeliefert werden.
Stellt sich heraus, dass die gelieferte Ware den Qualitätsanforderungen nicht entspricht oder Mängel aufweist, ist der Lieferant verpflichtet, die Ware unverzüglich zurückzunehmen und für entstandene Schäden oder zusätzliche Kosten (z. B. Entsorgung oder Ersatzbeschaffung) aufzukommen. Dies gilt auch für bereits verarbeitete oder verpackte Ware sowie für Handelswaren, deren MHD nicht den Anforderungen entspricht
10. Nachhaltigkeit und Umweltstandards
- Umweltvorgaben: Der Lieferant verpflichtet sich, umweltfreundliche Verpackungsmaterialien zu verwenden, die den geltenden Umweltvorschriften entsprechen. Bei verpackter Ware müssen alle Verpackungsmaterialien recyclingfähig oder biologisch abbaubar sein.
- Nachhaltigkeit der Produktion: Der Lieferant stellt sicher, dass alle Rohstoffe und Produkte unter fairen und umweltverträglichen Bedingungen produziert wurden. Dies umfasst auch die Einhaltung der geltenden Umwelt- und Tierschutzvorgaben.
- Gefahrübergang: Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Transporteur oder die erste Station der Lieferkette auf den Käufer über, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
- Versicherung: Der Lieferant ist verpflichtet, eine geeignete Transportversicherung abzuschließen, die die Ware bis zur Lieferung an den Käufer abdeckt. Im Falle von Verlust oder Beschädigung während des Transports ist der Lieferant für die Schadensregulierung verantwortlich.
Der Lieferant haftet für alle direkten und indirekten Schäden, die durch die Lieferung mangelhafter Ware entstehen, einschließlich Produktionsausfälle oder Schäden an verarbeiteter Ware, die auf Qualitätsmängel zurückzuführen sind. Der Lieferant verpflichtet sich, dem Käufer den vollständigen Schaden zu ersetzen
13. Vertraulichkeit und Datenschutz
- Vertraulichkeit: Der Lieferant verpflichtet sich, alle Geschäfts- und Produktinformationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist gesetzlich erforderlich.
- Datenschutz: Der Lieferant hat die geltenden Datenschutzvorschriften zu beachten, insbesondere wenn personenbezogene Daten im Rahmen der Lieferung oder der Kommunikation verarbeitet werden.
Im Falle wiederholter Mängellieferungen behält sich der Käufer das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und den Lieferanten von zukünftigen Aufträgen auszuschließen.